SWE.1 Softwareanforderungsanalyse

Der Zweck des Softwareanforderungsanalyse-Prozesses besteht darin, die softwarebezogenen Teile der Systemanforderungen in ein Set von Softwareanforderungen zu überführen.

Zurück zur Prozessübersicht

 

 

Header_SWE1

 

Prozessergebnisse 


 

Als Ergebnis einer erfolgreichen Umsetzung dieses Prozesses...

  •   Arbeitsprodukte

    • 13-22 Traceabilitymatrix
    • 17-08 Schnittstellenanforderungspezifikation
    • 17-11 Softwareanforderungsspezifikation

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 15-01 Analysebericht
    • 17-50 Verifikationskriterien

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 15-01 Analysebericht
    • 17-08 Schnittstellenanforderungspezifikation

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 15-01 Analysebericht

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 17-12 Änderungsstatusbericht/liste

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 13-19 Reviewprotokoll
    • 13-22 Traceabilitymatrix

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 13-21 Änderungsstatusbericht/liste
    • 15-01 Analysebericht

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 13-04 Kommunikationsaufzeichnung

     

     

Basispraktiken 1-8


  •  

    Verwendung der Systemanforderungen und der Systemarchitektur sowie Änderungen an den Systemanforderungen und Architektur für die Ermittlung der benötigten Funktionen und Fähigkeiten der Software.

    Festlegung der funktionalen und nicht-funktionalen Softwareanforderungen in einer Softwareanforderungsspezifikation.  

    Anmerkung 1: Applikationsparameter, die die Funktionen und Fähigkeiten beeinflussen, sind Bestandteil der Systemanforderungen.

    Anmerkung 2: Im Falle einer alleinstehenden Softwareentwicklung beziehen sich die Systemanforderungen und die Systemarchitektur auf die gegebene Betriebsumgebung (siehe auch Anmerkung 5). In diesem Fall sind die Anforderungen der Stakeholder als Basis für die Identifikation der benötigten Funktionen und Fähigkeiten der Software, als auch zur Identifikation der Applikationsparameter, welche die Funktionen und Fähigkeiten beeinflussen, zu verwenden. [Ergebnis 1, 5, 7]

      Arbeitsprodukte

    • 13-22 Traceabilitymatrix
    • 17-08 Schnittstellenanforderungspezifikation
    • 17-11 Softwareanforderungsspezifikation
    • 17-12 Änderungsstatusbericht/liste
    • 13-21 Änderungsstatusbericht/liste
    • 15-01 Analysebericht
  •  

    Strukturierung der Softwareanforderungen in der Softwareanforderungsspezifikation nach z.B.

    - Gruppierung in projektrelevante Cluster,

    - Sortierung in einer logischen Abfolge für das Projekt,

    - Kategorisierung basierend auf projektrelevanten Kriterien,

    - Priorisierung anhand von Stakeholder-Bedürfnissen.

    Anmerkung 3: Die Priorisierung beinhaltet typischerweise die Zuordnung von Software Inhalten zu geplanten Releases. Siehe SPL.2.BP1. [Ergebnis 2, 4]

      Arbeitsprodukte

    • 15-01 Analysebericht
    • 17-50 Verifikationskriterien
  •  

    Untersuchung der spezifizierten Softwareanforderungen und deren Wechselbeziehung zur Sicherstellung der Korrektheit, der technischen

    Realisierbarkeit und Testbarkeit und zur Unterstützung der Risikoidentifikation. Analyse der Auswirkungen auf Kosten, Terminpläne und technische Auswirkungen.

    Anmerkung 4: Die Analyse der Auswirkungen auf Kosten und Terminpläne unterstützt die Anpassung der Projektschätzungen. Siehe MAN.3.BP5. [Ergebnis 2, 7]

      Arbeitsprodukte

    • 15-01 Analysebericht
    • 17-50 Verifikationskriterien
    • 13-21 Änderungsstatusbericht/liste

  •  

    Analyse des Einflusses der Softwareanforderungen auf die Schnittstellen der Systemelemente und die Betriebsumgebung.

    Anmerkung 5: Die Betriebsumgebung ist definiert als das System, in dem die Software ausgeführt wird (z.B. Hardware, Betriebssystem, etc.). [Ergebnisse 3, 7]

      Arbeitsprodukte

    • 15-01 Analysebericht
    • 17-08 Schnittstellenanforderungspezifikation
    • 13-21 Änderungsstatusbericht/liste

     

  •  

    Entwicklung von Verifikationskriterien für jede Softwareanforderung, welche das qualitative und quantitative Maß für die Verifikation der Anforderung festlegen.

    Anmerkung 6: Verifikationskriterien demonstrieren die Verifizierbarkeit einer Anforderung innerhalb vereinbarter Randbedingungen und werden typischerweise als Input für die Entwicklung der Softwaretestfälle oder anderer Verifikationsmaßnahmen, welche die Übereinstimmung mit den Softwareanforderungen sicherstellen, verwendet.

    Anmerkung 7: Der Teil der Verifikation, der nicht durch Testen abgedeckt werden kann, wird in SUP.2 behandelt. [Ergebnis 2, 7]

      Arbeitsprodukte

    • 15-01 Analysebericht
    • 17-50 Verifikationskriterien
    • 13-21 Änderungsstatusbericht/liste

  •  

    Herstellung der bidirektionalen Traceability zwischen Systemanforderungen und Softwareanforderungen. Herstellung der bidirektionalen Traceability zwischen Systemarchitektur und Softwareanforderungen.

    Anmerkung 8: Redundanz sollte vermieden werden, indem eine Kombination dieser Ansätze gewählt wird, die sowohl die Bedürfnisse des Projektes als auch der Organisation abdeckt.

    Anmerkung 9: Die bidirektionale Traceability unterstützt Abdeckungs-, Konsistenz- und Auswirkungsanalysen. [Ergebnis 6]

      Arbeitsprodukte

    • 13-19 Reviewprotokoll
    • 13-22 Traceabilitymatrix
  •  

    Sicherstellung der Konsistenz zwischen Systemanforderungen und Softwareanforderungen. Sicherstellung der Konsistenz zwischen Systemarchitektur und Softwareanforderungen.

    Anmerkung 10: Die Konsistenz wird durch die bidirektionale Traceability unterstützt und kann durch Review-Aufzeichnungen nachgewiesen werden.

    Anmerkung 11: Im Falle einer alleinstehenden Softwareentwicklung beziehen sich die Systemanforderungen und die Systemarchitektur auf die gegebene Betriebsumgebung (siehe auch Anmerkung 2). In diesem Fall sind Konsistenz und bidirektionale Traceability zwischen den Anforderungen der Stakeholder und den Softwareanforderungen sicherzustellen. [Ergebnis 6]

      Arbeitsprodukte

    • 13-19 Reviewprotokoll
    • 13-22 Traceabilitymatrix
  •  

    Kommunikation der vereinbarten Softwareanforderungen und Aktualisierungen der Softwareanforderungen an alle relevanten Parteien. [Ergebnis 8]

      Arbeitsprodukte

    • 13-04 Kommunikationsaufzeichnung