SWE.2 Entwurf der Software Architektur

Der Zweck des Prozesses Entwurf der Softwarearchitektur besteht darin, eine Softwarearchitektur zu erstellen und zu identifizieren, welche Softwareanforderungen welchen Elementen der Software zugewiesen werden und die Softwarearchitektur gegen definierte Kriterien zu evaluieren.

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Prozessergebnisse 


 

Als Ergebnis einer erfolgreichen Umsetzung dieses Prozesses...

  •   Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur
    • 17-08 Schnittstellenanforderungspezifikation

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur
    • 13-19 Reviewprotokoll
    • 13-22 Traceabilitymatrix

     

     

  •   Arbeitsprodukte

    • 13-04 Kommunikationsaufzeichnung

     

     

Basispraktiken 1-9


  •  

    Entwicklung und Dokumentation der Softwarearchitektur, die die Elemente der Software in Bezug auf

    die funktionalen und nicht funktionalen Softwareanforderungen spezifiziert.

    Anmerkung 1: Die Software wird entlang einer Hierarchie mit angemessener Anzahl an Ebenen hinunter bis zu Softwarekomponenten (die niedrigste Hierarchieebene der Softwarearchitektur) zerlegt. Die Softwarekomponenten werden im Softwarefeindesign beschreiben. [Ergebnis 1]

      Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur
  •  

    Zuweisung der Softwareanforderungen an die Elemente der Softwarearchitektur. [Ergebnis 2]

      Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur
  •  

    Ermittlung, Entwicklung und Dokumentation der Schnittstellen jedes Softwareelements. [Ergebnis 3]

      Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur
    • 17-08 Schnittstellenanforderungspezifikation
  •  

    Evaluierung und Dokumentation des Timings und des dynamischen Verhaltens der Softwareelemente, um das benötigte dynamische Verhalten des Systems zu erreichen.

      Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur

    Anmerkung 2: Das dynamische Verhalten wird durch die Betriebszustände (z.B. Hochfahren, Beenden, normaler Modus, Kalibrierung, Diagnose, etc.), die Prozesse und Kommunikation zwischen Prozessen, Tasks, Threads, Zeitscheiben, Interrupts, etc. bestimmt.

    Anmerkung 3: Während der Evaluierung des dynamischen Verhaltens sollte die Zielplattform und potenzielle Lasten auf dem Ziel berücksichtig werden. [Ergebnis 4]

  •  

    Bestimmung und Dokumentation der Ziele hinsichtlich der Ressourcennutzung für alle relevanten Elemente der Softwarearchitektur auf einer angemessenen Hierarchieebene.

    Anmerkung 4: Die Ressourcennutzung wird in der Regel für Ressourcen wie Speicher (ROM, RAM, externes/internes EEPROM oder Daten-Flash), CPU­Auslastung etc. bestimmt. [Ergebnis 4]

      Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur
  •  

    Festlegung von Bewertungskriterien für die Architektur. Bewertung von alternativen Softwarearchitekturen entsprechend den festgelegten Kriterien. Dokumentation der Begründung für die ausgewählte Softwarearchitektur.

    Anmerkung 5: Bewertungskriterien können Qualitätsmerkmale (Modularität, Wartbarkeit, Erweiterbarkeit, Skalierbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheitsrealisierung und Anwendbarkeit) und Ergebnisse aus Machen-Kaufen-Wiederverwendungs-Analysen enthalten. [Ergebnis 1, 2, 3 , 4, 5]

      Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur
    • 17-08 Schnittstellenanforderungspezifikation
    • 13-19 Reviewprotokoll
    • 13-22 Traceabilitymatrix
  •  

    Herstellung der bidirektionalen Traceability zwischen Softwareanforderungen und den Elementen der Softwarearchitektur.

    Anmerkung 6: Die bidirektionale Traceability deckt die Zuordnung von Softwareanforderungen zu den Elementen der Softwarearchitektur ab.

    Anmerkung 7: Die bidirektionale Traceability unterstützt Abdeckungs-, Konsistenz- und Auswirkungsanalysen. [Ergebnis 5]

      Arbeitsprodukte

    • 13-19 Reviewprotokoll
    • 13-22 Traceabilitymatrix
  •  

    Sicherstellung der Konsistenz zwischen Softwareanforderungen und der Softwarearchitektur.

    Anmerkung 8: Die Konsistenz wird durch die bidirektionale Traceability unterstützt und kann durch Review-Aufzeichnungen nachgewiesen werden. [Ergebnisse 1, 2, 5, 6]

      Arbeitsprodukte

    • 04-04 Softwarearchitektur
    • 13-19 Reviewprotokoll
    • 13-22 Traceabilitymatrix
    • 13-04 Kommunikationsaufzeichnung
  •  

    Kommunikation der vereinbarten Softwarearchitektur und Aktualisierungen der Softwarearchitektur an alle relevanten Parteien. [Ergebnis 6]

      Arbeitsprodukte

    • 13-04 Kommunikationsaufzeichnung